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info@diadema-pflege.deWenn eine private Pflegeperson in der häuslichen Pflege eine Vertretung benötigt, spricht man hierbei von der sogenannten Verhinderungspflege. Da diese Ersatzpflege mit Kosten verbunden ist, kommt die Pflegeversicherung unter bestimmten Umständen hierfür auf. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Für die Verhinderungspflege muss kein privater Ersatzpfleger gesucht werden, da hierfür professionelles Pflegepersonal engagiert werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, Verwandte, Nachbarn oder Bekannte mit der Verhinderungspflege zu beauftragen.
Die Verhinderungspflege wird ab Pflegegrad 2 gewährt.
Füllen Sie den Fragebogen aus und teilen Sie uns Ihre Anforderungen an Ihre Betreuungssituation mit, um ein individuelles sowie bedarfsgerechtes Angebot zu erhalten. Wir melden uns dann schnellstmöglich mit unverbindlichen Personalvorschlägen für Ihre Bedürfnisse.
JETZT KOSTENLOS ANFORDERNWie hoch die Leistungen sind, die für die Verhinderungspflege bezahlt werden, richtet sich danach, wer die Pflege übernimmt. Maximal werden pro Jahr 1.612 Euro dafür zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag steht professionellem Pflegepersonal zu. Wenn jedoch ein Angehöriger, ein Freund oder ein Nachbar die Pflege übernimmt, bezahlt die Pflegeversicherung einen Stundensatz. Die erbrachten Stunden müssen demzufolge nachgewiesen werden. Ausgezahlt wird in diesem Fall lediglich der Pflegegeldbetrag.
Die Höhe der Verhinderungspflege richtet sich auch nach dem Pflegegrad, der dem Pflegebedürftigen zugesprochen wurde.
PFLEGEGRAD 1
PFLEGEGRAD 2
474,00 €
PFLEGEGRAD 3
817,50 €
PFLEGEGRAD 4
1092,00 €
PFLEGEGRAD 5
1351,50 €
Auf Antrag können die Leistungen auch für einen nahen Angehörigen auf maximal 1.612 Euro erhöht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er für den Zeitraum der Verhinderungspflege einen Verdienstausfall erleidet. Hingegen wird der Betrag in Höhe von 1.612 Euro als Pauschale festgelegt, wenn die Pflege durch einen Pflegedienst, einen Freund oder einen entfernten Verwandten durchgeführt wird.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Diadema auf, um ein unverbindliches Angebot einzuholen. Unser erfahrenes Team berät Sie individuell und kompetent, um ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Pflegekonzept zu erstellen. Egal, ob es um 24-Stunden-Betreuung, spezielle Pflegeanforderungen oder Unterstützung im Alltag geht – wir finden die passende Lösung für Sie.
HIER KOSTENLOS ANFORDERNAls Nachweis reichen einfache Quittungen aus.
Wenn die maximale Dauer der Verhinderungspflege von 42 Tagen pro Kalenderjahr aufgebraucht ist und die vollen Leistungen noch nicht ausgeschöpft wurden, wird dennoch keine weitere Verhinderungspflege „bezahlt“. Ebenso gelten die Leistungen als erschöpft, wenn die Höchstsumme aufgebraucht, die maximalen 42 Tage jedoch noch nicht verbraucht sind.
Beachten Sie zudem, dass es sich um Kalendertage handelt und nicht um beispielsweise „halbe Arbeitstage“, die zu einem ganzen Tag addiert werden können.
Sollte der Fall eintreten, dass eine der Pflegepersonen ausfällt, kann sowohl die Verhinderungspflege als auch das Pflegegeld gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt in Form einer Barleistung für gewerbsmäßige Pflegepersonen. Um in diesem Fall die Verhinderungspflege zu erhalten, ist es nicht erforderlich, dass die Pflegeperson wöchentlich mindestens 14 Stunden tätig wird.
Es gibt Pflegeeinrichtungen, die die Verhinderungspflege stundenweise anbieten. Wenn Sie sich als Pflegeperson möglicherweise ein paar Stunden freinehmen möchten, um zu entspannen, können Sie einen solchen Dienst in Anspruch nehmen. Die Bezahlung dieser Pflegekraft für die Verhinderungspflege erfolgt stundenweise. Generell gilt aber, dass der Höchstbetrag von 1.612 Euro jährlich auch bei der Inanspruchnahme solcher Leistungen nicht überschritten werden darf.
Wird die Ersatzpflege in einem Zeitraum von exakt 2 Tagen in weniger als 8 Stunden genutzt, wird das Pflegegeld hingegen nicht gekürzt. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren, und zwar zur Hälfte. Um dies zu nutzen, darf eine solche Leistung in demselben Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommen worden sein. Der maximale Jahresbetrag bei dieser Kombination beträgt 2.418 Euro.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegelt weiterhin gezahlt, und zwar zur Hälfte. Wird die Ersatzpflege in einem Zeitraum von exakt 2 Tagen in weniger als 8 Stunden genutzt, wird das Pflegegeld hingegen nicht gekürzt.
Wenn Sie die Verhinderungspflege beanspruchen möchten, müssen Sie sie auch beantragen. Reichen Sie den Antrag entweder bei der Krankenkasse oder bei der Pflegeversicherung ein. In diesem Fall müssen Sie den Antrag nicht im Vorfeld stellen, sondern können ihn auch im Nachhinein einreichen.